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Grabmalpflege

Die Vereinbarung ist eine langfristige Hilfestellung für Angehörige, die sich aufgrund ihres Wohnortes, aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht um das Grabmal kümmern können. Im Treuhand-Vertrag zur Grabmalpflege wird – wie bei der Dauergrabpflege auch – eine regelmäßige, sorgfältige und fachgerechte Pflege des Grabmals, der Grabumfassung und des Grabzubehörs über einen festgelegten Zeitraum, meist bis Ende der Ruhefrist, vereinbart. So ist sichergestellt, dass die Grabstätte dauerhaft in einem würdigen Zustand bewahrt wird.

 

Grabmalvorsorge

Hierbei handelt es sich um Serviceleistungen, die alle Angehörigen bei einem Trauerfall erheblich entlasten und ihnen Sicherheit geben. Die Grabmalvorsorge gewährleistet das Erstellen der Grabanlage nach der Beisetzung. Ihr Steinmetz liefert, in Kooperation mit der FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG, das schon zu Lebzeiten vertraglich vereinbarte Grabmal mit Grabumfassung und Zubehör.

Alle Steinmetzleistungen können individuell, mit einem unserer örtlichen Vertragsbetriebe, vereinbart werden. Als Basis dient der Treuhandvertrag.

 

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der möglichen Leistungen:

  • Lieferung von Grabmal, Grabumrandung und Grabzubehör
  • Demontage und Sicherstellung des Grabmals/der Grabumfassung für die Beisetzung
  • Ergänzung der Inschriften
  • Neufundamentierung und Montage des Grabmals/der Grabumfassung nach der Beisetzung
  • Regelmäßiges, fachmännisches Tönen der Inschriften
  • Regelmäßige, fachgerechte Instandhaltung der Grabumfassung